Im Fassadenbau spielen Brandschutzanforderungen eine essenzielle Rolle. Schon in der Planung der Fassadengestaltung sollten die bauphysikalischen Ziele klar definiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben integriert werden. 

Die Brandschutzanforderungen im Fassadenbau 

Als Bauherr stehen Sie im Bereich der Fassadengestaltung vor einigen Herausforderungen. Bauphysikalisch und brandschutztechnisch gibt es strikte Vorgaben, die vom Gesetzgeber hinsichtlich der Materialien und ihrer Eigenschaften festgelegt sind. Der brandgeschützte Fassadenbau muss die Sicherheit gewährleisten und die Entstehung von Bränden und Explosionen vorbeugen. Besonders streng sind die Auflagen an die Tragfähigkeit der Fassade bei einem Brand. Auch die Ausbreitung des Feuers auf darüberliegende Stockwerke, benachbarte Gebäude, sowie eine Begrenzung der Hitze- und Rauchentwicklung sind im Fassadenbau gesetzlich geregelt. Dabei regeln die Richtlinien einzelne Massnahmen nach den brandschutzrechtlichen Vorschriften. Um einen Stopp oder kostenpflichtigen Rückbau auszuschliessen, muss das Gutachten für den Brandschutz bereits in der Planungsphase und VOR Baubeginn vorliegen. Eine nach Vollendung durchgeführte Abnahme der Feuerwehr und der Brandschutzbehörde sind für die Gebäudefreigabe erforderlich.

Ein- und mehrschalige Fassaden – brandschutzrechtliche Unterschiede

Prinzipiell müssen sowohl einschalige, wie auch mehrschalige Fassaden die gleichen brandschutzrechtlichen Aspekte erfüllen. Die spezielle Anforderung der Fassadengestaltung inklusive der Einstufung in eine Feuerschutzklasse wird durch die zuständige Baubehörde vorgenommen. Als Bauherr haben Sie bei einer einschaligen Fassade aus Glas oder aus Mauerwerk Sorge zu tragen, dass die Gesamtfassadenkonstruktion brandgeschützt ist. Dennoch sind die Anforderungen an die einschalige Variante in den Fassadenarten marginal geringer als bei zweischaligen Ausführungen. Im zweischaligen Fassadenbau, beispielsweise bei hinterlüfteten Natursteinverkleidungen auf Mauerwerk, ist eine spezielle Unterkonstruktion zu errichten. Die Unterkonstruktion unterbindet bei einem lokalen Brand das statische Versagen der Aussenfassade. Je nach Fassadengestaltung sind spezielle Abluftöffnungen im Fassadenbau zu integrieren. 

Welche Fassadenarten überzeugen im Brandschutz?

Die Fassadendämmung ist im modernen Neubau essenziell. Als Bauherr stehen Sie vor der Herausforderung, alle Auflagen im Brandschutz und im Wärmeschutz zu kombinieren. Für die Fassadengestaltung dürfen Sie ausschliesslich Wärmedämm-Verbundsysteme nutzen, die eine Zulassung nach umfassenden Brandsicherheitsprüfungen erhielten. Vollmineralische WDVS stehen in der Gewerbe- und Industriegebäudeerrichtung, sowie im kommunalen Wohnungsbau oben auf der Agenda der Fassadenarten. Ebenfalls schwer entflammbar und somit den hohen Anforderungen im Brandschutz entsprechend, sind Dämmungen aus Polystyrol und Polyurethan-Hartschaum. Um alle brandschutzrechtlichen Aspekte einzuhalten und die Fassade in der Gesamtheit anhand der Vorgaben zu errichten, muss die Dämmung auf das Baumaterial abgestimmt werden. Unter allen Fassadenarten haben sich Doppelfassaden mit WDVS aufgrund ihrer sicheren und hohen Eigenschaften im Brandschutz etabliert. 

MVM AG – Ihr Ansprechpartner für effektiven Brandschutz!

Mit unseren Experten entscheiden Sie sich für eine moderne, gut gedämmte und brandgeschützte Fassade. Als versierter Ansprechpartner für Bauherren, für Architekten und kommunale Bauträger sowie Verwaltungen bieten wir Ihnen höchste Kernkompetenz aus langjähriger Erfahrung und Expertise in der brandschutzrechtlichen Verordnung. Der Fassadenbau inklusive Dämmung ist ein essenzieller Faktor für das Wohlfühlklima im Gebäude, die Einsparung von Energiekosten und den Brandschutz! 

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